EEG 2009 - Einspeisetarif - Einspeisevergütung EEG 2009 - Einspeisetarif - Einspeisevergütung
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EEG 2009 - Einspeisetarif - Einspeisevergütung PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Dienstag, 11. August 2009 um 13:29 Uhr
EEG 2009 - Wichtigste Änderungen bei der Photovoltaikförderung I
 
Schnellere Absenkung der Solarstromvergütung ab 2009
 
  • Bisher: 5% p.a. bei Dachanlagen, 6,5% p.a. bei Freiflächenanlagen
  • Neu: Anlagen <100 kW: 8% in 2009, 8% in 2010, 9% ab 2011
  • Neu: Anlagen >100 kW: 10% in 2009, 10% in 2010, 9% ab 2011
  • Neu: Freiflächenanlagen: 10% in 2009, 10% in 2010, 9% ab 2011
    „Gleitfaktor“ für Degression bei Verlassen eines Wachstumskorridors
  • Wächst der PV-Markt (neu installierte Leistung) in einem Jahr stärker oder
    schwächer als in einem definierten Wachstumskorridor, wird im Folgejahr die
    Degression um einen Prozentpunkt angehoben bzw. abgesenkt.
 
  • Wachstumskorridor 2009: 1.000 – 1.500 MW
  • Wachstumskorridor 2010: 1.100 – 1.700 MW
  • Wachstumskorridor 2011: 1.200 – 1.900 MW
 
  • Ausgehend vom Jahr 2007 (1.100 MW neu installierte Leistung) entsprechen
    die Obergrenzen des Korridors einem Marktwachstum von 15% p.a. Erst
    wenn das Wachstum diese Werte übersteigt, korrigiert der Gleitfaktor die
    Degression (frühestens 2010).
 
EEG 2009 - Wichtigste Änderungen bei der Photovoltaikförderung II
 
Neue Vergütungsklasse bei PV-Dachanlagen >1.000 kW
 
  • Vergütung in 2009: 33,00 ct/kWh
  • Degression wie Anlagen >100 kW: 10% in 2010, 9% ab 2011
    „Fassadenbonus“ gestrichen
  • Der bisher zusätzlich gewährte Bonus von 5 ct/kWh für fassadenintegrierte
    Anlagen wird gestrichen.
    Bonus für selbst genutzten Photovoltaikstrom (nur für Anlagen <30 kW)
  • Für die Menge an PV-Strom, die im eigenen Haus verbraucht und nicht ins Netz
    eingespeist wird, wird zukünftig ein gegenüber dem normalen Einspeisetarif (in
    2009: 43,01 ct/kWh) reduzierter Vergütungssatz gezahlt (in 2009: 25,01 ct/kWh).
  • Da die selbst genutzten Kilowattstunden vom eigenen Dach den Bezug von
    teurem Haushaltsstrom (in 2009 ca. 20 ct/kWh) in gleicher Menge ersetzen,
    bleibt dem Anlagenbetreiber ein kleiner Bonus (in 2009 ca. 2 ct/kWh), der mit
    steigenden Preisen für konventionellen Strom weiter wächst.
 
EEG 2009 - Wichtigste Änderungen bei der Photovoltaikförderung III
 
Mehr Markttransparenz durch Anlagenregister und Anmeldepflicht

  • Ab dem 01.01.2009 müssen alle Anlagenbetreiber vor dem Netzanschluss der
    Bundesnetzagentur Standort und Leistung der PV-Anlage melden.
  • Die Bundesregierung richtet ein allgemeines Anlagenregister für alle Anlagen
    zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien ein.
    Einführung eines „Einspeisemanagements“ für Anlagen ab 100 kW
  • Anschlussvoraussetzung für alle Anlagen ab 100 kW sind technische
    Einrichtungen zur ferngesteuerten Regelung der Anlage durch den Netzbetreiber
    (für Altanlagen gilt eine Übergangsfrist bis zum 01.01.2011).
  • Netzbetreiber dürfen bei Netzüberlastung ausnahmsweise und nach
    Ausnutzung aller Netzoptimierungsmöglichkeiten die Leistung von Anlagen
    regeln. Kleinanlagen (meist private Betreiber) bis 100 kW sind ausgenommen.
  • Für den ausgefallenen Strom werden Anlagenbetreiber entschädigt.
 
 
Vergütungssätze nach neuem EEG 2009 - Dachanlagen
Jahr der Inbetriebnahme
Unter 30 kW
Ab 30 kW
Ab 100 kW
Ab 1000 kW
ct - kWh
ct - kWh
ct - kWh
ct - kWh
2008
46,75
44,48
43,99
43,99
2009
43,01
40,91
39,58
33,00
2010
39,57
37,64
35,62
29,70
2011
36,01
34,25
32,42
27,03
2012
32,77
31,17
29,50
24,59
2013
29,82
28,36
26,84
22,38
2014
27,13
25,81
24,43
20,37
1015
24,69
23,49
22,23
18,53
 
 
Vergütungssätze nach neuem EEG 2009 - Freiflächenanlagen
Jahr der Inbetriebnahme
Freiflächenanlagen
ct - kWh
2008
35,49
2009
31,94
2010
28,75
2011
26,16
2012
23,81
2013
21,66
2014
19,71
1015
17,94

 

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 13. August 2009 um 08:41 Uhr